
Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts obliegen wir als integriertes Versorgungsunternehmen strengen Auflagen. In diesem Sinne ist die interne Trennung von Netz- und Handelsbereichen als auch der Sparten untereinander notwendig.
Um diesen Anforderungen stetig gerecht zu werden als auch die Informationen zu und von den Regulierungsbehörden sicherzustellen, haben wir bedarfsgerecht einen Regulierungsbeauftragten berufen.
Jegliche Fragen bzw. Informationen aus dem Bereich der Regulierung bitten wir ausschließlich an den Regulierungsbeauftragten zu richten.